AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen



1. Anmeldung

Mit seiner Anmeldung, zum Training oder einer angebotenen Veranstaltung bei Hundetraining-Mrosko, erklärt der Kunde die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Eine Anmeldung zu Einzeltrainings, Gruppenkursen oder die Buchung zu Veranstaltungen bei Hundetraining-Mrosko, ist verbindlich. Davon Ausgenommen ist die Teilnahme an den Social Walks.


2. Zahlung

Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der anfallenden Kosten in folgender Art und Weise.


Kennenlernen, Einzeltraining, Social Walk und Beratung:

Direkt nach der erfolgten Dienstleistung in bar, per EC-Karte oder per PayPal.

Einzeltraining-Pakete, Gruppentraining und Vorträge:

Zahlung vor dem ersten Trainingstermin bzw. Tag des Vortrages per Überweisung oder PayPal.


Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Der Kunde ist nicht berechtigt wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten, oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.


3. Rücktritt

Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Trainings, der Beratung oder des Vortrages durch den Kunden ist bis mindestens 48 Stunden vorher möglich. Es gelten auch hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, per Mail oder WhatsApp. Erfolgt keine oder eine spätere Absage, wird ein Ausfallhonorar berechnet. Die Höhe des Ausfallhonorars beträgt 40,00 Euro.

Bei einer rechtzeitigen Absage oder Verschiebung des vereinbarten Trainings, der Beratung oder des Vortrages wird dem Kunden ein Ersatztermin unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Hundetraining-Mrosko behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, der Kunde im Zahlungsrückstand ist oder der Kunde sich entgegen dem geltenden TierschutzGesetz verhält. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden – werden nicht erstattet. 

Die kostenlose Absage wegen Krankheit des Hundes kann nur durch ein tierärztliches Attest bzw. Behandlungsrechnung erfolgen.

Bei Ausfall des Trainings, der Beratung oder des Vortrages durch Verschulden von Hundetraining-Mrosko werden die entsprechenden Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. 

Die Trainingsstunden finden bei jeder Witterung statt, es sei denn Hundetraining-Mrosko sagt die Stunden ab.

Hundetraining-Mrosko behält sich vor Trainingsorte, -zeiten und -tage zu verschieben.

Erscheint der Teilnehmer nicht pünktlich am vereinbarten Treffpunkt oder meldet seine Verspätung nicht telefonisch oder per WhatsApp,

ist Hundetraining-Mrosko nicht verpflichtet länger als maximal 15 Minuten am Treffpunkt zu warten.


4. Teilnahmevoraussetzung

Es können nur Hunde an den Angeboten von Hundetraining-Mrosko teilnehmen, die über eine Grundimmunisierung (Welpen angemessen) verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis gegebenenfalls benötigt. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist bei Bedarf vorzulegen. Grundsätzlich kann jeder volljährige Hundehalter:in, unabhängig von der Rasse und dem Alter seines Hundes, an den Angeboten von Hundetraining-Mrosko teilnehmen.

Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern, oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson, teilnehmen.


5. Teilnahmeausschluss

Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht an Gruppenangeboten teilnehmen. Auch über eventuelle chronische Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen und/ oder anderen Hunden (z.B. Schnappen, beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit), ist rechtzeitig vor Trainingsbeginn/ beginn des Social Walks zu informieren.

Hundetraining-Mrosko verbietet Sprühhalsbänder, Würgehalsbänder, Stachelhalsbänder oder Elektrohalsbänder aus tierschutzrelevanten GründenEin Einsatz seitens des Kunden führt zum Ausschluss.


6. Gültigkeit

Nach einer Zeit von 3 Monaten nach Anmeldung verlieren die genommenen Kursstunden ihre Gültigkeit. Eine Rückzahlung erfolgt nicht.

Bereits gebuchte Stunden sind nicht übertragbar.

Beendet Hundetraining-Mrosko seine Tätigkeit dauerhaft, werden nicht abgeleistete Trainingsstunden, auf Antrag des Teilnehmers,

zurück erstattet.


7. Haftung

Hundetraining-Mrosko haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

Hundetraining-Mrosko übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/ Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen. Die Teilnahme aller Unterrichtsstunden oder Prüfungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde haftet für die von sich, oder seinem Hund verursachten Schäden.


8. Ausgehändigte Unterlagen

Sämtliche, im Rahmen des Unterrichts, ausgehändigten Unterlagen von Hundetraining-Mrosko unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz.

Sie dürfen nur für private Zwecke genutzt werden. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih und die Vermietung sind ausdrücklich untersagt.


9. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten und so aktiv am Trainingsziel mitzuwirken. Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Teilnehmers abhängt.


10. Bild- und Tonmaterial

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dassHundetraining-Mrosko alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule erstellt wurden, für Werbezwecke (z. B. Homepage, Flyer, Themenabende,…), PR-Maßnahmen (Facebook, Instagram etc.)

oder im Rahmen der Ausbildung, nutzen und verwenden darf.

Erstellt der Teilnehmer selbst Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit Hundetraining-Mrosko stehen, dürfen diese ohne vorherige schriftliche Genehmigung nur für private Zwecke des Teilnehmers verwendet werden.

Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung von Hundetraining-Mrosko.


11. Leinenpflicht und Freilauf

Während des Trainings gilt die Leinenpflicht, Leinen dürfen nur auf Anweisung des Trainers abgenommen werden.


12. Entsorgung von Ausscheidungen

Es sind zu jeder Unterrichtsstunde ausreichend Tüten, hinsichtlich der Kotaufnahmepflicht der Gemeinden mitzubringen.


13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Braunschweig.


14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.


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