Sachkundenachweis "Hundeführerschein"

Am 01. Juli 2013 wurde nun auch die zweite Phase der Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) umgesetzt. Die Neufassung beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, dass jede Person, die in Niedersachsen einen Hund hält, zukünftig sachkundig sein muss. Hundehalter müssen den Sachkundenachweis ab dem 1. Juli 2013 erbringen. Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht ablegen. Als Nachweis kann z.B. der Beleg über die Bezahlung der Hundesteuer dienen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Diensthundeführer und Behindertenbegleithundeführer.

Da es unterschiedliche Sachkundenachweise gibt, haben wir uns für die Sachkundeprüfung und den D.O.Q.-Test 2.0 Hundeführerschein entschieden, mit dem Sie auch die Leinenbefreiung beantragen können. Die erforderliche Sachkundeprüfung nach NHundG werden von Personen und Stellen abgenommen, die eine Fachbehörde anerkannt hat. Wir sind, nach bestandener Prüfung der „Niedersächsischen Hundetrainerzertifizierung“, von den zuständigen Behörden anerkannt worden, die theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) ab zu nehmen.

Weitere wichtige Bestandteile des Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG):

  1. Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung
    (Mindestversicherungssumme bei Personenschäden 500.000 €,
    bei Sachschäden 250.000 €).
  2. Pflicht zur Kennzeichnung (Chippflicht) der Hunde ab einem Alter von sechs Monaten, um die Identifizierung sicherzustellen.
  3. seinen Hund bei der Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN) registrieren lassen, online unter www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441 / 39010400

 

1. Theoretische Prüfung

Zugelassen zur Prüfung sind Hundehalter und Hundeinteressierte, aber auch Kinder und Jugendliche können die Prüfung zum Erwerb der Sachkunde im Hinblick auf eine spätere Hundehaltung ablegen. Der Theorie-Teil ist bundesweit einheitlich geregelt und umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen beim D.O.Q. 2.0 Test und 30 Single-Choice-Fragen bei der Sachkundeprüfung aus insgesamt sieben Sachgebieten. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten Zeit zur Verfügung. Um sich auf die theoretische Prüfung vorzubereiten, empfehle ich folgende Bücher:

Hundeführerschein und Sachkundeprüfung: Vorbereitung für Hundehalter

  • ISBN-10: 3954641925
  • ISBN-13: 978-3954641925

In der theoretischen Sachkundeprüfung muss der Hundehalter Kenntnisse über
folgende Themen nachweisen :

  • die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
  • das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
  • das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
  • das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

2. Praktische Prüfung

Zugelassen zum praktischen Teil der Prüfung sind Personen, welche den Theorie-Teil innerhalb der vergangenen 12 Monate erfolgreich bestanden haben. Im praktischen Prüfungsteil werden Sie mit Ihrem eigenen Hund über ca. 60 Minuten als Hund-Halter-Team geprüft.  Dabei müssen Sie als Hundehalter nachweisen, dass Sie die Kenntnisse aus dem theoretischen Teil im Umgang mit Ihrem Hund auch in der Praxis anwenden können. Auch das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter wird beurteilt. Zum Inhalt der Prüfung gehören beispielsweise das lockere Gehen an der Leine, das Befolgen des Signals BLEIB oder der Rückruf aus dem Freilauf.

 

Zusatz für Hannover:

Nach bestandener praktischer Prüfung inkl. Freilauf, besteht die Möglichkeit die Ausnahmegenehmigung vom Leinenzwang in Park- und Grünanlagen sowie Wäldern im Stadtgebiet Hannover zu beantragen.
Weitere Leinenzwänge in Hannover bleiben aber auch für sachkundige Hunde-Halter-Teams bestehen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli in Wäldern und in der freien Landschaft und nicht in den Gebieten und an den Orten, an denen Hunde angeleint werden müssen wie z. B. im Stadtbezirk Mitte oder innerhalb eines Umkreises von 50 m zu Kindertagesstätten und Schulen.
Das Formular dazu finden Sie hier:

http://form.hannover-stadt.de/pdf/allg_ordnung/antragleinenbefreiung.pdf

Quellen: www.doq-test.deAnleinpflicht für Hunde und Ausnahmen

Preise und Termine

Info:

Ab dem 01.07.2013 muss die theoretische Prüfung vor Beginn der Hundehaltung abgelegt werden.

Die praktische Prüfung muss während des ersten Jahres der Hundehaltung und kann erst nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden.

Dauer: Theoretische Prüfung 45 Minuten / Praktische Prüfung 60 Minuten

Termine: nach Absprache

Preise:

60,00 € inkl. MwSt. (schriftliche Prüfung) 

75,00 € inkl. MwSt. (praktische Prüfung)

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