Hundeführerschein

Sachkundenachweis für Hundehalter

Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Hundehalter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden. Es steht jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter frei, sich ohne Vorbereitungskurs zur jeweiligen Sachkundeprüfung anzumelden. Jede/r Hundehalter muss die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich ablegen.

Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung muss vor der Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden.

Der theoretische Sachkundenachweis kann als Online-Test wie auch als Papierfragebogen abgelegt werden. Es handelt sich um einen Single-Choice-Test bestehend aus 35 Fragen.

Die Themenbereiche umfassen:

Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit; Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht.


Kosten: 50,00 Euro

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Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Sie muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Der Schwerpunkt der niedersächsischen Prüfung liegt auf der Überprüfung der Sachkunde des Halters. Sofern der Hundehalter einmal erfolgreich eine praktische Prüfung abgelegt hat, muss diese Prüfung nicht bei Anschaffung eines weiteren Hundes wiederholen. Im Falle des Haltens eines als gefährlich eingestuften Hundes muss mit diesem Hund die praktische Sachkundeprüfung erneut abgelegt werden.


Kosten: 75,00 Euro

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